Gewerbeversicherungen

Gewerbeversicherung Verschiedene Versicherungen sind für Gewerbe vorgeschrieben oder gewollt. Gewerbeversicherungen sichern verschiedene Risiken bei Unternehmen finanziell ab.

Absicherung gegen Ausfälle im Betrieb

Zu den Gewerbeversicherungen gehören ein ganzes Bündel verschiedenster Versicherungen, mit denen die Arbeitsmittel, Waren und Menschen, die für den Betrieb des Unternehmens nötig und / oder vorgeschrieben sind. Absichern kann man über die Versicherungsgesellschaften so ziemlich alles – abhängig vom Preis der Prämie, die man bereit ist zu bezahlen.

Gewerbliche Sachversicherung

Die Gewerbliche Sachversicherung ist eine Inhaltsversicherung für Geschäfte, Werkstätte und Unternehmen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf den kompletten, im Betriebsgebäude, vorhandenen Inhalt, wie z. B. Maschinen und Fahrzeuge.

Insgesamt handelt es sich bei der Gewerblichen Sachversicherung um ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Versicherungen, die einzeln abgeschlossen werden können. Die Gewerbliche Sachversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz an, wenn ein Schaden, d.h. ein Versicherungsfall, aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel/ Elementarschäden, Einbruchdiebstahl/ Raub, eintritt. Die genannten Gefahren kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages selber zusammenstellen und miteinander kombinieren. Vorzugsweisen können auch lediglich einzelne Gefahren eingeschlossen werden. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich z. B. nur gegen die Gefahr Feuer zu versichern oder diese wahlweise mit der Gefahr Leitungswasser oder einer beliebigen anderen Gefahr zu kombinieren. Inkludiert in den Versicherungsumfang sind nicht nur die unmittelbaren Schäden, die durch die Gefahr verursacht werden, sondern auch alle aus dieser Gefahr resultierenden Folgeschäden, d.h. wenn z. B das Dach eines Betriebsgebäudes abbrennt und durch diesen Schaden Regenwasser Schäden an dem Inhalt des Betriebsinhalts verursacht, werden auch diese Kostenaufwendungen von dem Versicherungsunternehmen übernommen, obwohl Schäden durch Regenwasser keine eingeschlossene versicherte Gefahr ist.
Zu der Gewerblichen Sachversicherung kann man zusätzlich noch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Dabei wird der Jahresumsatz des jeweiligen Unternehmens als Rechengrundlage herangezogen. Entschädigt werden bei diesem Versicherungsbaustein die Ausfälle eines Unternehmens, die aufgrund eines eingetretenen Schadens zustande gekommen sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung entschädigt also die Umsatzeinbußen, die das Unternehmen wegen dem Schaden hinnehmen muss.

Betriebshaftpflichtversicherung

Für einige Betriebe und Freiberufler sind Betriebshaftpflichtversicherungen zwingend vorgeschrieben, bei anderen können sie angeraten sein. Vor allem, wenn durch Versäumnisse im eigenen Betrieb hohe Schäden bei Mandanten und Kunden eintreten können, die durch das Unternehmen selbst evtl. nicht einmal abgedeckt werden könnten, springen Betriebshaftpflichtversicherungen ein.

Personenversicherungen im Betrieb

Wer Angestellte hat muss sein Personal absichern. Vom Unfall über gesetzliche oder private Krankenversicherungen bis hin zu Pensionszusagen für Mitarbeiter vom Tellerwäscher bis zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Anteile zur privaten Altersvorsorge – die Mitarbeiter eines Unternehmens stellen meist das wichtigste Kapital der Gesellschaft dar und verdienen der besonderen Beachtung. Natürlich ein spannendes und lukratives Betätigungsfeld für privatwirtschaftliche Versicherungsgesellschaften und Organisationen von Innungen und Kammern.

Foto: Markus Lenk

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