Unfallversicherung

Unfallversicherung Unfälle ereigenen sich viele im Leben. Zum Glück sind nur wenige Unfälle so schwer, das Unfallversicherungen einspringen müssen.

Unfallversicherungen sollen Schäden an Menschen bei Unfällen abdecken

Arbeitnehmer, Schüler und Menschen in Vereinen etc. sind normalerweise über gesetzliche Unffallversicherungen der berufsgenossenschaften und Knappschaften bei Unfällen abgesichert. Ins bodenlose fällt man, wenn sich der Unfall im privaten Umfeld ereignet. Dann springen die privaten Unfallversicherungen ein. Die Private Unfallversicherung kann auch zusätzlich als Ergänzung von bereits öffentlich abgesicherten Risiken angesehen werden, da Leistungen bei Invalidität hier recht gering ausfallen können.

Was ist überhaupt ein Unfall?

Eine private Unfallversicherung tritt bei Unfällen aller Art ein und hilft die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls zu lindern. Wichtig ist sie im privaten Bereich. Unfälle in Schule und Beruf werden von anderen Versicherungsträgern abgedeckt – wobei jedoch häufig die tatsächlichen Leistungen sehr gering sind. Was ist nun überhaupt ein Unfall? Ein Unfall ist fest definiert als ein "plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes, schädigendes Ereignis".

Leistungen der Unfallversicherung

Die Hauptleistung einer privaten Unfallversicherung ist die "Invaliditätsleistung". Diese Leistung wird bei einer ärztlich festgestellten, dauerhaften Invalidität erbracht und ist in der Höhe von dem Grad der Invalidität abhängig. Die Leistung ist also gestaffelt und unterliegt einer Progression.
Neben der Invaliditätssumme sind aber oftmals auch noch andere Leistungen in einer Unfallversicherung enthalten. Gängige Versicherungseinschlüsse sind zum Beispiel: Ein Todesfallschutz, ein Krankenhaustagegeld, eine Kurkostenbeihilfe, Beihilfe für kosmetische Operationen, Kostenübernahme für die Bergung, Leistungen bei Knochenbrüchen oder auch Sofortleistungen bei schweren Verletzungen. Nicht jede dieser Leistungen ist im Einzelfall sinnvoll. Wer eine Unfallversicherung abschließt, sollte sich durchaus Gedanken machen ob jeder Einschluss notwendig ist.

Beispiel für einen Versicherungsfall einer Unfallversicherung

Ein Familienvater hat eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätsgrundsumme von 40.000 Euro abgeschlossen. In seiner Versicherung gilt eine Progression von 1000% als vereinbart. Zudem hat der Mann noch ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro/Tag und eine Zusatzleistung bei "schweren Verletzungen" in Höhe von 10.000 Euro abgeschlossen. Eines Tages erleidet der Familienvater auf der Rückkehr vom Kegelabend einen schweren Autounfall mit Rückenverletzung, den er selbst verschuldet hat. Er kommt ins Krankenhaus und liegt dort für 4 Monate. Nachdem der Heilungsprozess abgeschlossen ist bestätigen die Ärzte ihm einen Invaliditätsgrad von 100%.

Der Familienvater erhält aus seiner Versicherung:
Für 4 Monate das Krankenhaustagegeld: 30€*30Tage*4Monate=3600 Euro

Schon nach wenigen Tagen hat der Versicherer die Rückenverletzung als "schwere Verletzung" eingestuft und er erhält bis zur endgültigen Feststellung der Invalidität 10.000€. Nachdem die Invalidität festgestellt ist bekommt der Familienvater aus seiner Unfallversicherung 400.000€. Hiermit kann er nun die notwendigen Umbauten an seinem Haus und seinem Auto finanzieren.

Augen auf beim Abschluss der Unfallversicherung

Grundsätzlich jedoch muss man sagen. Die Unfallversicherungen gehören zu den „Cash Cows“ der großen Versicherungskonzerne. Hier passt aus Versicherer Sicht das Preis Leistungsverhältnis: Für die Versicherungsgesellschaften bleibt viel Geld im Säckel. Wie bei allen Versicherungen gilt: Vor Abschluss einer Unfallversicherung ist es wichtig, sich über das „Kleingedruckte“ über die Leistungen und über die Situationen zu informieren, in denen die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen wird.

Foto: Sabine Wiedamann

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