Riester oder Rürup?

Riester oder Rürup Damit es im Alter noch finanziell gut geht ist eine private Vorsorge - vielleicht mit Riester oder Rürup Rente - von Nutzen

Rente Privat absichern

Als in den 90ern der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm versprach: „Eins ist sicher – die Rente“ meinte er wahrscheinlich nur die Renten der damaligen Rentner. Heute weiß jeder, dass private Vorsorge notwendig ist, damit man auch im Alter noch ausreichend finanziell abgesichert ist. Die Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung sinkt immer weiter, die Voraussetzungen, um eine gesetzliche Rente überhaupt zu erhalten, steigen. Wohin die Reise der gesetzlichen Rentenversicherung geht, ist derzeit nicht abzusehen.

Wer für das Alter vorsorgen will, muss dies auf eigene Faust tun. Einige Elemente privater Rentenvorsorge werden vom Staat gefördert. Gerade in den letzten Jahren sind zwei dieser staatlich geförderten Altersvorsorgen besonders im Gespräch: Die „Riester Rente“ und die „Rürup Rente“. Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Riester Rente und Rürup Rente? Und für wen rechnet sich was?

Zur Freude von Banken und Versicherungen setzt der Staat bei der Förderung der privaten Altersvorsorge auf die alten Finanzinstitute und beschert diesen damit einen wahren Vertragssegen und damit gesicherte Einnahmen. Staatliche Förderung erhält derjenige, der für sein Alter vorsorgt, nur dann, wenn in kontrollierte und lizensierte Vertragstypen einbezahlt wird. Angelegtes Geld soll sicher sein, ist aber erst einmal weg bis zur Rente. Der Staat will damit den Anleger vor sich selbst schützen.

Riester Rente

Die Riester Rente ist eigentlich eine Umgangssprachliche Bezeichnung für eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Gesetzliche Grundlage für die Riester Rente ist das Altersvermögensgesetz (AVmG).

Nicht jeder kann eine staatlich geförderte Riester Rente abschließen. Zum Kreis der zulagenberechtigten Personen gehören Arbeitnehmer die rentenversicherungspflichtig sind sowie rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder Landwirte. Auch einige Personengruppen ohne selbsterarbeitetes Einkommen - wie Mütter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes oder Hartz4 Empfänger - gehören zum Kreis der Zulagenberechtigten für eine Riester Rente. Zulageberechtigte können mit staatlicher Förderung mit der Riester Rente eine private Altersvorsorge aufbauen.

Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Ihre Vorteile liegen für Geringverdiener vor allem in der hohen Grund- und Kinderzulage. Höher Verdienende nutzen vor allem die Möglichkeiten des Sonderausgabenabzuges. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) bzw. durch einen Steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.

Rürup Rente

Auch Rürup-Rente ist ein umgangssprachlicher Begriff. Diese Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge wird manchmal auch „Basisrente“ genannt. Auch die Rürup-Rente ist ein privatwirtschaftlicher Versicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rentenversicherung – jedoch ist sie nicht umlagefinanziert sondern arbeitet nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Bei der Rürup-Rente gibt es zum Vertragsablauf kein Kapitalwahlrecht – das Angesparte Kapital muss lebenslang verrentet werden.

Im Unterschied zur Riester Rente gibt es bei der Rürup Rente keine Vorbedingungen hinsichtlich einer Zulageberechtigung. Jedermann kann eine Rürup-Rente abschließen. Die staatliche Förderung ist indirekt und geschieht über Steuervorteile bei Vorsorgeaufwendungen. Damit ein Vertrag Rürup förderungswürdig ist muss er drei Voraussetzungen erfüllen:

• Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
• Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
• Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

Unterschiede Riester Rente - Rürup Rente

Die Unterschiede zwischen Riester Rente und Rürup Rente liegen also zum einen in den Gruppen der Berechtigten, zum anderen in den förderungswürdigen Verträgen, die abgeschlossen werden.

Während die Riester-Rente durch eine (allerdings gesondert zu beantragende) direkte Sparzulage gerade für Bezieher kleinerer Einkommen interessant ist, haben Selbstständige – bzw. nicht Versicherungspflichtige – in der Regel gar keine andere Wahl als die Rürup-Rente. Für Einkommensschwache bietet die Rürup-Rente wiederum keine direkten Förderungen, da sie in der Regel von den Steuervorteilen nicht profitieren.

Foto: Markus Lenk

Kommentar (0)

Keine Kommentare

Auxmoney

auxmoney.com - Kredite von Privat an Privat

- Werbung -