Gebäudeversicherungen

Gebäudeversicherung Pflichtversicherung für Hauseigentümer - die Gebäudeversicherung

Verbundene Wohngebäude-Versicherung

Die Gebäudeversicherung ist ihrer Funktion nach eine Sachversicherung und versichert - wie ihre Bezeichnung es eindeutig verrät - die Sache „Gebäude“. Sie ist eine Pflichtversicherung für die Hauseigentümer.

Je nach Funktion, Bauweise und Lage kann die jeweilige Gebäudeversicherung aus verschiedenen möglichen Bausteinen zusammengesetzt werden.

Die Gebäudeversicherung, die aus der Feuer-, der Leitungswasser- und der Sturmversicherung besteht, wird „verbundene Wohngebäudeversicherung“ genannt. Aber bei Bedarf können und müssen neben diese drei klassischen auch andere weitere Elementarschäden – wie Hagel, Hochwasser, Erdbeben - versichert werden. Nicht alle Risiken werden in allen Regionen von den Versicherungen versichert. So gibt es z.B. in Hochwasserregionen, Lawinengebieten oder auch in Gebieten mit hoher Erdbebenaktivität Ausschlüsse dieser Elementarschäden durch den Versicherer. Besondere Regelungen für Gebäudeschäden gibt es auch in Regionen mit Untertagebergbau, in denen zumeist die Bergbaugesellschaften Garantien gegen Bergschäden neben den Versicherungen selbst abgeben.

Neben einem Hauptgebäude werden immer auch alle dazu gehörenden Nebenbauten versichert - wie Garagen, Geräteschuppen, Gartenhäuser. Diese Gebäudeteile müssen bei Abschluss der Versicherung im Vertrag benannt werden. Bei Neubauten von Nebengebäuden muss die Versicherung informiert und der Vertrag angepasst werden. Auch einzelne Teile und Anlagen im Gebäude - wie Klingelanlagen, Briefkästen, Müllschuppen, Terrassen – werden im Vertrag erfasst und mitversichert.

Wichtig für Wohnungskäufer oder Käufer von Mehrfamilienhäuser / Zinshäuser ist es zu wissen, dass die kreditgewährenden Bank einen Nachweis verlangt, dass das Mehrfamilienhaus eine aktuelle und ausreichende Gebäudeversicherung hat. Banken verlangen bei als Kreditabsicherung zumindest eine Feuerversicherung.

Die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung tritt für Schäden von versicherten Risiken ein

• Die Sache Gebäude ist gegen Beschädigungen versichert.
• Als Gefahren sind vor allem Feuerschaden, Sturmschaden und Leitungswasserschäden versichert.
• Als Kosten sind in der Regel die Wiederaufbau- und die Sanierungskosten versichert.

Industriegebäude

Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Gebäuden, die unterschiedliche Risiken haben. Diese können nach mehreren verschiedenen Risiko-Kriterien gruppiert werden. Die grobe Unterscheidung sind Wohngebäude vs. Industriegebäude. Industriegebäude benötigen natürlich abweichende Versicherungsleistungen. Dazu können dann zum Beispiel auch Produktionsausfallrisiken bestehen, die durch Beschädigungen oder Zerstörungen des Industriegebäudes entstehen.

Gebäudehaftpflicht-Versicherung

Neben der Versicherung von Schäden am Gebäude sind auch Haftpflichtversicherungen für die Besitzer von Gebäuden zu versichern. Solche Schäden können bei Wohngebäuden z.B. Personen oder Sachschäden durch herunterfallende Dachziegeln sein. Komplexer kann es bei Industrieanlagen werden: Ein Großfeuer in einer Industrieanlage oder eine Versehentliche Einleitung einer giftigen Flüssigkeit in einen Fluss durch eine Kläranlage eines Produktionsbetriebes kann gigantische Schäden verursachen. Die Versicherung von Industrieunternehmen. Fukushima hat gezeigt, was Elementarschäden an einem Gebäude an weiteren Folgeschäden hervorrufen kann.

Foto: Dago Wiedamann

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