Autoversicherungen

Unter "Autoversicherungen" versteht man eine Reihe von unterschiedlichen Versicherungen

Autoversicherungen

Im Sprachgebrauch sind „Autoversicherungen“ eine ganze Reihe von verschiedenen Versicherungen rund um das Auto. Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto gehören:

Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist die KFZ Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, wenn man ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen möchte. Dies dient zum Schutz eventuell durch Unfälle Geschädigter. Der Halter vs. Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges muss gem. §4 PflVersG eine KFZ Haftpflichtversicherung abschließen, damit sein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Versicherer melden Erlöschen oder Ablauf von Versicherungsverträgen an die Straßenverkehrsbehörden, diese wiederum kontrollieren das Vorhandensein einer solchen Versicherung bei Anmeldungen von Fahrzeugen. Fahrzeuge, die nicht KFZ haftpflichtversichert sind, werden von den Zulassungsstellen zwangsabgemeldet.

Kaskoversicherung

Kaskoversicherungen sind freiwillig. Die Kasko-Versicherung kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust eines versicherten Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Abgedeckt werden nur Schäden am eigenen Fahrzeug.

KFZ-Schutzbrief

Der KFZ Schutzbrief deckt Bereiche wie Pannenhilfe, Abschleppservices oder Bergungskosten von Fahrzeugen. Angeboten wird er von den KFZ - Versicherungen und einigen Automobil-Clubs. Das versicherte Fahrzeug bekommt kostenfreie Hilfe durch den jeweiligen Versicherer

Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung ist ebenfalls eine freiwillige – von den Versicherungsgesellschaften aber sehr gern gesehene Versicherung. Wie alle Unfallversicherungen springt sie bei Personenschäden bei (Verkehrs-) Unfällen ein.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Fast alle Rechtschutzversicherungen bieten Verkehrs-Rechtschutz Tarife an. Abgesichert sind hier – je nach Versicherungsbedingungen – Anwalts- und Gerichtskosten bei Prozessen zu Verkehrsstreitigkeiten und entsprechende Straftaten.


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