Autoversicherungen

Autoversicherung Eine KFZ Versicherung für den PKW ist selbstverständlich und wie bei der PKW-Haftpflicht im straßenverkehr auch gesetzlich gefordert.

Als Autoversicherung versteht man im Volksmund eine Reihe von unterschiedlichen Versicherungen

Im Sprachgebrauch sind Autoversicherungen eine ganze Reihe von verschiedenen Versicherungen rund um das Auto. Des Deutschen liebstes Kind – das Auto – ist häufig besser abgesichert, als der Fahrzeughalter selbst. Dies liegt zum einen daran, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist. Zum anderen auch daran, dass der Fahrzeughalter nichts falsch machen will und seinem Auto nur das Beste zukommen lassen möchte – und sich dabei nicht mal bewusst ist, welche Versicherungsverträge er da alle abschließt. Zu den gemeinten Versicherungen rund um das Thema Autoversicherungen gehören:

Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist die KFZ Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, wenn man ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen möchte. Dies dient zum Schutz eventuell durch Unfälle Geschädigter. Der Halter vs. Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges muss gem. §4 PflVersG eine KFZ Haftpflichtversicherung abschließen, damit sein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Versicherer melden Erlöschen oder Ablauf von Versicherungsverträgen an die Straßenverkehrsbehörden, diese wiederum kontrollieren das Vorhandensein einer solchen Versicherung bei Anmeldungen von Fahrzeugen. Fahrzeuge, die nicht KFZ haftpflichtversichert sind, werden von den Zulassungsstellen zwangsabgemeldet. Die KFZ-Haftpflicht – im Versicherungsvermittlerjargon kurz „K“ – ist die Umsatzstärkste Sachversicherung in Deutschland.

Kaskoversicherung

Kaskoversicherungen sind freiwillig. Die Kasko-Versicherung kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust eines versicherten Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Abgedeckt werden nur Schäden am eigenen Fahrzeug. Tarife der beiden Kaskoversicherungen unterscheiden sich stark zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften nach Preis, Selbstbehalt etc.

KFZ-Schutzbrief

Der KFZ Schutzbrief als Autoversicherung deckt Bereiche wie Pannenhilfe, Abschleppservices oder Bergungskosten von Fahrzeugen. Angeboten wird er von den KFZ - Versicherungsgesellschaften und einigen Automobil-Clubs. Das versicherte Fahrzeug bekommt kostenfreie Hilfe durch Vertragspartner der jeweiligen Versicherer. Vor allem bei Auslandsreisen mit dem eigenen PKW bieten sich Auslands-Schutzbriefe für das Fahrzeug an.

Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung ist ebenfalls eine freiwillige – von den Versicherungsgesellschaften aber sehr gern gesehene Versicherung. Unfallversicherungen gelten als „Geld Kühe“ der Versicherungsgesellschaften und werden für den Vermittler oft mit hohen Abschlussprämien belohnt. Über den Nutzen für den Versicherten kann man sich streiten. Wie alle Unfallversicherungen springt die Versicherungsgesellschaft bei Personenschäden bei (Verkehrs-) Unfällen ein. Als Personenversicherung passt die Insassenunfallversicherung nicht komplett in die Reihe der Sachversicherungen unter dem Überbegriff Autoversicherung.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Fast alle Rechtschutzversicherungen bieten Verkehrs-Rechtschutz Tarife an. Abgesichert sind hier – je nach Versicherungsbedingungen – Anwalts- und Gerichtskosten bei Prozessen zu Verkehrsstreitigkeiten und entsprechende Straftaten, aber auch Anwaltskosten bei Anwaltlicher Beratung. Wichtig bei der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung ist immer, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Deckungssumme vor Beginn des Prozesses abgibt.

Foto: Markus Lenk

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