Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutz für Geschädigte im Straßenverkehr
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr. Sie deckt Schäden, die durch dessen Gebrauch anderen entstehen, darunter Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz gilt für die im Vertrag erfassten Personen und Risiken. Die Pflichtversicherung schützt Geschädigte vor dem Risiko, ihre Ansprüche ausschließlich gegen einen zahlungsunfähigen Verursacher richten zu müssen. Grundlage sind das Pflichtversicherungsgesetz und die Vertragsbedingungen.
Eine KFZ Versicherung für den PKW ist selbstverständlich und wie bei der PKW-Haftpflicht im straßenverkehr auch gesetzlich gefordert.
Foto: Markus Lenk
Deckung und Nutzung vergleichen
Eine hohe Deckungssumme ist angesichts möglicher Verletzungen mehrerer Beteiligter und langfristiger Folgekosten wichtig. Vergleichen Sie außerdem, wer das Fahrzeug fahren darf, ob private oder berufliche Nutzung erfasst ist und welche Regeln für Auslandsfahrten gelten. Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse und Abstellort sind typische Tarifmerkmale und sollten zutreffend angegeben werden. Schäden am eigenen Auto können über einen ergänzenden Kaskovertrag abgesichert werden.
Schadenfall und Vertragsänderung
Nach einem Unfall sind Verletztenhilfe und Beweissicherung vorrangig. Notieren Sie Beteiligte und Unfallumstände und informieren Sie den Versicherer fristgerecht. Änderungen von Halter, Fahrzeug oder Nutzung können eine Anpassung des Vertrags erfordern. Die gesetzliche Versicherungspflicht steht in § 1 PflVG.
Die Versicherungssumme begrenzt die vertragliche Leistung für die versicherten Ansprüche aus einem Unfall. Nach einem Unfall übernimmt der Versicherer die Prüfung von Forderungen und die Abstimmung der Regulierung. Teilen Sie die Tatsachen vollständig mit, leiten Sie Schreiben weiter und beauftragen Sie keine kostenpflichtigen Leistungen im Namen des Versicherers ohne Klärung.