Hausratversicherung

Hausratversicherung Von der Kaffetasse bis zum privaten Laptop - eine Hausratversicherung deckt Schäden bei Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl ab.

Wiederbeschaffung von Hausrat bei Verlust durch Feuer oder Einbruchdiebstahl

Eine Hausratversicherung kann eine sinnvolle Versicherung sein, die je nach Größe und Ausstattung des Haushaltes für weniger als 100 Euro Jahresbeitrag zu erhalten ist. Versichert wird der Wiederbeschaffungswert des Hausrates nach Beschädigung durch Feuer und Einbruchdiebstahl. Hochwasser und Sturm und andere Elementarschäden sind nicht in allen Verträgen eingeschlossen. Es empfiehlt sich, einen Vertrag mit deren Einschluss von Elementarschäden abzuschließen, sofern die Versicherungsgesellschaft das akzeptiert. Dies ist z.B. in regelmäßigen Überflutungsgebieten entlang der Flüsse oft nicht der Fall. Sofern die Wohnung aufgrund des Schadens vorübergehend unbewohnt ist, werden bei vielen Verträgen Hotelkosten übernommen.

Hausratversicherung im Urlaub

Die Hausratversicherung zahlt auch bei Schadensereignissen außerhalb des Hauses. Zum Beispiel im Urlaub. Dabei ist jedoch zu beachten, dass einfacher Diebstahl meist nicht versichert ist - Raub dagegen wohl. Wenn die unbeaufsichtigte Tasche am Strand gestohlen wird, zahlt eine Hausratversicherung demnach nicht. Wird die gleiche Handtasche beim Rückweg vom Strand ins Hotel aus der Hand gerissen, zahlt die Hausratversicherung. Wer eine Hausratversicherung hat, kann getrost auf eine gesonderte Reiseversicherung gegen Diebstahl verzichten - die Leistungen überschneiden sich in der Regel, so dass die Reiseversicherung keine zusätzliche Absicherung bietet. Hier sollte man allerdings den Einzelvertrag prüfen.

Fahrräder in die Versicherung einschließen

Fahrräder können mitversichert werden, hierfür ist eine zusätzliche Prämie zu zahlen. In den meisten Verträgen findet sich eine Klausel, dass Fahrräder nachts nur versichert sind, wenn sie sich in einem abgeschlossenen Raum befinden oder in Gebrauch sind.

Brandschäden nicht bei grober Fahrlässigkeit

Die häufigste Inanspruchnahme der Hausratversicherung erfolgt jedoch nach Einbruchschäden und Bränden. Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers schließt die Zahlung aus der Hausratversicherung aus, einfache Fahrlässigkeit jedoch nicht. Wer eine Kerze brennen lässt, wenn er das Haus verlässt, handelt grob fahrlässig und verliert den Anspruch aus der Hausratversicherung. Wer die Kerze löscht, dabei jedoch übersieht, dass der Docht noch glimmt, hat nur fahrlässig gehandelt und somit einen Anspruch an die Versicherungsgesellschaft. Versichert ist auch der Schaden, der entsteht, wenn eine Kerze umfällt und dabei ein Tisch unbrauchbar wird.

Um Leistungen der Hausratversicherung zu erhalten, ist es bei durch Dritte zugefügten Schäden zwingend erforderlich, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Wer also das Opfer eines Raubes wird muss diesen Raub bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige bei Inanspruchnahme der Versicherung vorlegen.

Foto: Alesia Belaya

Kommentar (0)

Keine Kommentare

Auxmoney

auxmoney.com - Kredite von Privat an Privat

- Werbung -