Hausratversicherung
Was zum Hausrat zählt
Hausrat sind bewegliche Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Haushalt, etwa Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher und Sportausrüstung. Die Versicherung ersetzt Schäden nach den vereinbarten Gefahren, häufig Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl oder Raub. Der genaue Umfang steht im Vertrag. Überschwemmung und Rückstau sind meist über einen ergänzenden Elementarbaustein abzusichern; Hausrat und Wohngebäude betreffen dabei jeweils unterschiedliche Sachen.
Von der Kaffetasse bis zum privaten Laptop - eine Hausratversicherung deckt Schäden bei Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl ab.
Foto: Alesia Belaya
Versicherungssumme und Unterversicherung
Die vereinbarte Summe sollte den Aufwand abbilden, die gesamte Einrichtung neu zu beschaffen. Übersteigt der tatsächliche Hausratwert die Versicherungssumme, kann eine Unterversicherung dazu führen, dass auch ein Teilschaden anteilig ersetzt wird. Ein Unterversicherungsverzicht gilt nur nach den vertraglichen Voraussetzungen. Für Wertsachen können besondere Höchstgrenzen und Aufbewahrungsvorgaben gelten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Wert der Einrichtung nachvollziehbar zu ermitteln.
Fahrrad, Außenversicherung und Schadenmeldung
Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung, Gegenstände auf Reisen und Sachen in Nebenräumen sind tarifabhängig geregelt. Bei einem Schaden helfen Fotos, Kaufbelege und eine Liste beschädigter Gegenstände. Sichern Sie Beweise, verhindern Sie Folgeschäden und melden Sie den Fall fristgerecht. Nach Umzug oder größeren Anschaffungen sollte die Summe an die neue Situation angepasst werden. Die Verbraucherzentrale erläutert Unterversicherung beim Hausrat.
Bei der Entschädigung zählt die vertragliche Bewertung beschädigter Gegenstände. Dokumentieren Sie Alter, Zustand und Anschaffung wichtiger Sachen soweit möglich mit Fotos oder Belegen. Das erleichtert die Ermittlung der versicherten Werte und vermeidet, dass ein einzelner Gegenstand mit seinem ursprünglichen Kaufpreis angesetzt wird, obwohl Tarif und Schadenregulierung eine andere Berechnung vorsehen. Bei Einbruch sind zudem Polizei- und Schadenmeldungen relevant.