Teilkasko und Vollkasko
Teilkasko für bestimmte äußere Ereignisse
Die Teilkasko kann Schäden am eigenen Fahrzeug durch vertraglich vereinbarte Ereignisse decken, etwa Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Zusammenstoß mit bestimmten Tieren. Welche Tierarten und Folgeschäden eingeschlossen sind, hängt vom Tarif ab. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei einem gedeckten Schaden berücksichtigt. Der Teilkaskoschutz konzentriert sich auf benannte Ereignisse; Vollkasko erweitert ihn typischerweise auf selbst verursachte Unfälle und mutwillige Beschädigung durch Dritte.
Eine Kaskoversicherung lohnt sich um so mehr, je wertvoller das Fahrzeug ist.
Foto: Markus Lenk
Vollkasko ergänzt Unfallschutz
Vollkasko enthält üblicherweise die Teilkaskoleistungen und erweitert den Schutz auf selbst verschuldete Unfallschäden sowie mutwillige Beschädigung durch Dritte. Vergleichen Sie Selbstbeteiligungen in beiden Leistungsbereichen, Neupreis- oder Kaufwertentschädigung nach Diebstahl oder Totalschaden, Reparaturbedingungen und grobe Fahrlässigkeit. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kann der Kredit- oder Leasingvertrag zusätzliche Anforderungen enthalten.
Fahrzeugwert berücksichtigen
Die Entscheidung hängt vom Fahrzeugwert, der Nutzung und dem Betrag ab, den Sie im Schadenfall selbst tragen können. Bei älteren Autos kann Teilkasko weiterhin Schutz vor Diebstahl und Naturereignissen bieten; Vollkasko kann bei hoher Restschuld oder täglicher Nutzung wichtig sein. Die Verbraucherzentrale ordnet Haftpflicht und Kaskoversicherung ein. Teilkasko und Vollkasko sind Varianten der Sachversicherung.
Für ein älteres Auto kann die Teilkasko weiterhin Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse abdecken, auch wenn der Wiederbeschaffungswert gesunken ist. Vollkasko ist eher bei selbst verursachten Unfallschäden relevant. Vergleichen Sie die jeweilige Selbstbeteiligung getrennt: Sie kann in Teil- und Vollkasko verschieden sein. Nach Verkauf, Leasingende oder deutlicher Wertänderung lohnt eine neue Abwägung.