Private Haftpflichtversicherung

Hummel Haftpflichtversicherungen decken Schäden, für die man haftet - das sagt bereits der Name.

Die Private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigen freiwilligen Versicherungen

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die den finanziellen Schaden eines anderen Menschen ersetzt, sollte der Versicherte schuld an diesem Schaden sein. Für die zivilrechtliche Schuldfrage ist dabei nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein Kriterium. Unabhängig von der Absicht gilt das Verursacherprizip: Wer den Schaden verursacht, ist schuld und haftbar. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung fast die einzige Versicherung, die für alle Menschen relevant ist. Ob Singles, Familien oder Rentner, jedem Menschen kann einmal ein Missgeschick passieren. Die Leistungen der Privaten Haftpflicht Versicherungen sollen Schäden durch solche ungewollte Missgeschicke im privaten Leben ausgleichen.

Haftung aus Schäden im privatem Umfeld

Die Voraussetzung für die Zahlung des Schadens durch die Versicherung ist, das es sich um keine berufliche oder vereinsmäßige Tätigkeit gehandelt hat, bei der der Schaden entstanden ist. Schäden, die in anderem als dem privaten Leben angerichtet werden, sind von der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hierfür gibt es spezielle Versicherungen (z.B. Berufshaftpflicht). Von der Privathaftpflichtversicherung werden sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt. Wie hoch die jeweiligen Deckungssummen sind, wird im Versicherungsvertrag vereinbart. In der Regel gibt es hier pauschale Deckungssummen, teilweise werden aber auch separate Beträge für Personen- oder Sachschäden genannt.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann auch, je nach Bedarf, mit Ergänzungen erweitert werden. Diese Zusatzversicherungen decken dann individuelle Risiken ab, die nicht in normalen Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Versichert werden kann zum Beispiel der Verlust eines Schlüssels und die hierbei entstehenden Kosten für den Schlüsseldienst und das Austauschen der Schließanlage. Aber auch Mietsachschäden können zusätzlich versichert werden. Hierfür müssen die Versicherungsnehmer dann den Vertrag erweitern und natürlich zusätzliche Prämien bezahlen.

Kosten der privaten Haftpflichtversicherung

Die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung sind recht unterschiedlich. Jede Versicherungsgesellschaft schätzt die Risiken anders ein. Aus dieser Risikobewertung ergibt sich die Beitragsberechnung. Für den Umfang der Schäden, die in der privaten Haftpflicht abgedeckt werden, sind die Prämien allerdings insgesamt erstaunlich gering. Vergleicht man sie mit den Prämien z.B. einer KFZ-Versicherung, liegen sie mit Jahresbeiträgen von 70 – 150 Euro deutlich unter den dortigen Beiträgen.

Das Internet bietet hier eine gute Möglichkeit der Orientierung in Versicherungsvergleichen. Der große Nachteil vieler Versicherungsvergleiche ist, dass nur die Prämien verglichen werden, nicht aber die versicherten Risiken oder gar der Service im Schadensfall. Eine preiswerte Prämie bedeutet nicht unbedingt eine günstige Versicherung: Abhängig vom Schadensservice oder Ein- bzw. Ausschlüssen in den Versicherungsbedingungen kann der Zweck des Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung schnell ausgebremst werden.

Haftung für Kinder

Grundsätzlich haften Kinder bis zum siebten Lebensjahr selbst für keine Ihrer Handlungen. Eine Haftpflichtversicherung für Kinder ist also niemals nötig. Für Kinder und Jugendliche vom siebten bis 18. Lebensjahr gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. Hier kann man sich streiten, wann welches Kind welche Einsichtfähigkeiten hat. Oft ist dies Thema von verschiedensten Gutachten. Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur bedingt: Eltern bzw. Aufsichtspflichtige der Kinder haften nur dann, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Was zur Aufsichtspflicht gehört ist abhängig vom Alter der Kinder und zumeist gerade bei Schäden durch junge Kinder oft Anlass zu Streit im Schadensfall. Die Beaufsichtigung dient dem Schutz des Kindes und dem Schutz Dritter vor Schäden, die das Kind anrichten könnte. Tatsächlich kommt es sehr häufig vor, dass für Schäden von Kindern niemand haftet, der Geschädigte also auf seinem Schaden „sitzenbleibt“. Da weder Kind noch Aufsichtsperson haften, braucht auch keine private Haftpflichtversicherung einzuspringen.

Für Fälle, in denen Kinder einen Schaden verursachen, für den Sie haftbar gemacht werden können, gilt normalerweise: Eigene Kinder und auch Kinder des mitversicherten Lebenspartners sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Aber auch hier gibt es einige Unterschiede in der Vertragsgestaltung: Einige Versicherungen schließen die Haftung für mitversicherte Kinder zunächst aus, um sie dann gegen Zusatzbeitrag wieder anzubieten.

Foto: Markus Lenk

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