Die Tierhaftpflichtversicherung ist eigentlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Versichert wird der Halter des Tieres, nicht das Tier. Tiere brauchen keine Haftpflichtversicherung, weil sie niemals haften. Abgedeckt werden sollen Schäden, die das eigene Tier verursacht und für die ihre private Haftpflichtversicherung nicht aufkommt. Eine Tierhalterhaftpflicht ist also eine Sonderform bzw. Ergänzung zu privaten Haftpflichversicherung. Die Tierhalterhaftpflichversicherung ist wie auch die private Haftpflichtversicherung in der Regel eine eine Sachversicherung.
Eine Tierhaftpflichtversicherung kann in Betracht gezogen werden, sobald ein Haustier wie zum Beispiel ein Hund angeschafft wird. Auch für ein Pferd kann man eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigt.
Entscheidend ist, ob das Tier Schäden verursachen könnte, die dem Halter zuzuordnen sind und von dem beglichen werden müssen. Das Bürgerliche Gesetzbuch klärt recht eindeutig, wann ein Schaden durch ein Tier dem Halter zuzuordnen ist: Der Halter haftet immer für sein Tier. Aber viele Tiere können nun wirklich keine Schäden verursachen. Was sollte ein Goldfisch oder der Wellensittich denn anrichten? Während der Schaden der sprichwörtlichen zerrissenen Hose des Briefträgers durch den Hund noch überschaubar wäre, könnten bei einem Angriff eines Hunds auf einen Menschen auch ein Personenschaden entstehen, dessen Schäden für den Halter nicht mehr überschaubar sind. Auch ein Pferd kann Autounfälle verursachen oder Zäune einreißen. Es gibt also Tiere, die groß oder Wild genug sind, um Schäden zu verursachen, bei anderen ist das ausgeschlossen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung lohnt natürlich nur, wenn es auch ein wirkliches Risiko eines Schadens gibt.
Vor allem bei exotischen Tieren wie Giftschlangen oder können Probleme auftauchen, eine Tierhalterhaftpflicht zu finden, vor allem dann, wenn Versicherungsgesellschaften ein Risiko nicht oder nur schlecht kalkulieren können.
Tierhaftpflichtversicherungen wird von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie unterscheiden sich sowohl in den Leistungen als auch in den Beiträgen. Die Leistungsunterschiede sind in der Regel die Deckungssummen für die einzelnen Schäden. Dazu kommen bei vielen Versicherungen Ausschlusskriterien hinsichtlich verschiedener Hunderassen (so werden Kampfhunde nicht unbedingt versichert) oder Regelungen zu Selbstbeteiligungen. Zusätzliche Regelungen, die man bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung im Kleingedruckten nachlesen sollte sind zum Beispiel Pflichten des Halters (wie z.B. Leinenpflicht für einen Hund), die im Schadensfall eine Leistung durch die Versicherungsgesellschaft ausschließen könnten.
Wie bei allen Versicherungen kann man beim Abschluss einer neuen Tierhalterhaftpflichtversicherung Laufzeiten und Zahlungsweisen aussuchen. Während Versicherungsvertreter fast immer auf einen langlaufenden Vertrag drängen und dafür einige Prozentpunkte in der Prämie anbieten, ist vor allem für den preisbewussten Versicherungsnehmer ein kurzer Vertrag von Vorteil. Die Tarife in diesem Versicherungsbereich unterscheiden sich so stark, das evtl. kostengünstigere Varianten der Versicherung bei einer anderen Gesellschaft gefunden werden können.
Beim Tod des versicherten Tieres oder einem Verkauf wird der Versicherungsvertrag unabhängig von der Laufzeit des Vertrages wegen Wegfall des Risikos aufgelöst. Allerdings müssen Sie dazu das Versicherungsunternehmen in jedem Fall informieren.
Foto: Alesia Belaya
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