Personenversicherung: Abgesichert sind Ausfälle bei Leben, Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Menschen
Personenversicherungen sind Versicherungen, die sich auf eine einzelne Person bzw. persönliche Risiken beziehen. Beispiele für Personenversicherungen sind zum Beispiel Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen, auch dazu gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Unfallversicherung. Der Unterschied einer Personenversicherung zu einer Sachversicherung besteht im versicherten Risiko: Personenversicherungen sind Versicherungen für Leib und Leben einer versicherten Person – Sachversicherungen haben den Bestand von Sachen wie Gegenständen zum Inhalt.
Bei den unterschiedlichen Personenversicherungen sollen zwei große Ziele verfolgt werden: Zum einen die finanzielle Absicherung bei einem Ausfall des eigenen Körpers für die Arbeit und damit die Absicherung eines des Arbeitseinkommens eines Erwerbslebens. Dazu gehören Kosten der Widerherstellung der Gesundheit. Ein zweiter wichtiger Bereich ist der Bereich der Kapitalbildung für das Alter in Kombination mit einer Absicherung der Familie im Todesfall.
Personenversicherungen: Gesetzlich oder Privat?
Viele der Personenversicherungen sind zumindest zu Teilen gesetzliche Absicherungen, für die man automatisch als Arbeitgeber an die Träger der Sozialversicherungen mit Lohnabzügen bezahlt. Dies sind die Versicherungen, die von der staatlichen Gemeinschaft im Sinne einer Solidargemeinschaft der Einzahler getragen werden. Andere Personenversicherungen werden von Versicherungen vs. Versicherungsgesellschaften angeboten und ergänzen in der Regel die Versicherungsleistungen der Solidargemeinschaft. Verträge zu solchen Privatversicherungen sind – wie da der Name schon sagt – privat und selbstverantwortlich. Der Versicherte nimmt ein Angebot der Versicherung an. Verschiedenste Versicherungsgesellschaften bieten dazu Verträge an und wie immer bei solchen Versicherungsangeboten gilt auch bei Personenversicherungen: Preise und Leistungen der Gesellschaften variieren sehr stark! Jede Versicherungsgesellschaft legt die eigenen Tarife, Versicherungsbedingungen und Bewertung von Risiken selbst fest. Der Versicherungsnehmer kann hier nur raten oder sich beraten lassen – im Internet lassen sich über verschiedene Versicherungsvergleich gute Vorauswahlen treffen.
Übersicht zur Personenversicherung
• Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die bei abhängig Beschäftigten einspringt, wenn diese ihren Arbeitsplatz verlieren. Beiträge für die Arbeitslosenversicherung werden automatisch vom Lohn einbehalten, zuständig für die Auszahlung der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit.
• Ausbildungsversicherung: Die Ausbildungsversicherung ist eine private Versicherung mit Kapitalbildungscharakter. Der „Versicherungsfall“ ist wie bei einer Lebensversicherung das Erreichen eines bestimmten Alters, in dem die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Die Versicherungen werden oft für Kleinkinder abgeschlossen, die Auszahlung soll in etwa mit dem Beginn der Ausbildung passieren und diese finanzieren.
• Beamtenbeihilfe und Beamtenversicherung: Aus dem Besonderen Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Beamten haben sich Spezialregelungen bei gesetzlichen Versicherungen für Beamte entwickelt. Beamtenversicherungen sind mit Beamtenbeihilfen und privaten Anteilen finanzierte private Versicherungen.
• Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung und ähnlich auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist gesetzlich geregelt und wird von Berufsgenossenschaften, Knappschaften und den Sozialversicherungsträgern getragen. Zusätzlich kann man sich für Fälle der berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auch privat Zusatzversichern.
• Krankenversicherung und Private Krankenversicherung: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung stehen im Wettbewerb zueinander, wobei der Gesetzgeber den Privaten Versicherungen deutliche Vorteile gewährt. Die privaten Krankenversicherungen können sich aussuchen, wen sie als versicherten aufnehmen und sind im Grundsatz in ihrer Tarifauswahl weit freier als die gesetzlichen Krankenversicherten. Dies hat vor allem bei jungen Versicherten deutliche Preisvorteile der Privaten zur Folge.
• Krankenzusatzversicherungen wie Zahnzusatzversicherung: Zusatzversicherungen zu den Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen.
• Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die im Pflegefall einspringen soll. Die Auszahlung der Pflegeversicherung im Pflegefall bemisst sich nach von Ärzten festzulegenden Pflegestufen.
• Lebensversicherung und Risikolebensversicherung: Lebensversicherungen sind die Domaine der Privaten Versicherungsgesellschaften. Jahrzehnte lang wurden die privaten Lebensversicherungsgesellschaften stark staatlich gefördert, da ihr Versicherungsverträge eine der drei Säulen der Altersvorsorge darstellen.
• Rentenversicherung: Neben der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Solidarprinzip kann auch eine private Rentenversicherung als Zusätzliche Absicherung im Alter bei privaten Lebensversicherungen abgeschlossen werden.
• Sterbegeldversicherung: Sterbegeldversicherungen sind eine spezielle Form der Kapitalbildenden Lebensversicherung. Hier können sich auch Personengruppen versichern lassen, die normalerweise bei einer Lebensversicherung wegen des Alters nicht mehr aufgenommen werden. Sterbegeldversicherungen sind in der Regel nicht mit hohen Summen belegt – es soll genug sein, um das eigene Begräbnis zu finanzieren.
• Unfallversicherung: Unfallversicherungen gibt es zum einen staatlich bzw. gesetzlich geregelt für das Arbeitsleben und Bereiche wie z.B. Vereine und Verbände. Sie werden von den Sozialversicherungsträgern und Genossenschaften getragen. Auch die Privaten Versicherungsgesellschaften haben Angebote für Unfälle – hier überwiegend für das Unfallrisiko im privaten Umfeld.
Foto: Markus Lenk
Wer schlechte Zähne hat, kennt das Problem, das Zahnersatz in sein Portemonnaie reißen kann. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil bei Zahnersatz reduzieren und gar komplett übernehmen. Wichtig ist, den richtigen zeitpunkt zum Abschluss einer solchen Versicherung abzupassen.
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