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Wohngebäudeversicherung

Das versicherte Gebäude und die Grundgefahren

Eine Wohngebäudeversicherung richtet sich an Eigentümer. Sie betrifft das bezeichnete Gebäude und die im Vertrag eingeschlossenen Bestandteile. Häufige Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dazu können Nebengebäude, Garagen und technische Anlagen nur nach vereinbarter Beschreibung gehören. Schäden an Möbeln und Kleidung betreffen dagegen den Hausrat und nicht die Gebäudepolice.

Gebäudeversicherung Pflichtversicherung für Hauseigentümer - die Gebäudeversicherung Foto: Dago Wiedamann

Elementarschäden gesondert einbeziehen

Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen benötigen meist einen ergänzenden Elementarschutz. Auch Starkregen kann zu Überschwemmungs- und Rückstauschäden führen. Vergleichen Sie Selbstbehalte und Voraussetzungen zur Rückstausicherung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Elementarrisiken ausdrücklich zu berücksichtigen. Photovoltaik, Wärmepumpe, Anbauten und Modernisierungen sollten korrekt in der Gebäude- und Wertermittlung erscheinen.

Nach einem Schaden

Verhindern Sie Folgeschäden, dokumentieren Sie den Zustand und melden Sie den Fall zeitnah. Rechnungen für Notreparaturen sowie Nachweise zu eingebauten Anlagen helfen bei der Ermittlung der versicherten Kosten. Eine aktualisierte Versicherungssumme ist besonders nach einem Umbau wichtig. Die Verbraucherzentrale erläutert Wohngebäude- und Elementarschutz. Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen.

Elementarschutz umfasst nur die im Vertrag benannten Gefahren. Eine Überschwemmung durch Starkregen und Rückstau aus der Kanalisation können unterschiedliche Tatbestände sein. Auch die Voraussetzungen für Rückstausicherungen oder die Wartezeit können geregelt sein. Eigentümer sollten Anlagen und bauliche Erweiterungen konkret aufführen, damit nicht erst nach einem Schaden offen ist, ob sie zur versicherten Gebäudesubstanz zählen.