Riester und Rürup im Vergleich
Zwei unterschiedliche Förderwege
Riester-Vertrag und Basisrente (Rürup) sind steuerlich geförderte Formen privater Altersvorsorge, richten sich aber an unterschiedliche Voraussetzungen und funktionieren bei Förderung und Auszahlung verschieden. Riester nutzt Zulagen und gegebenenfalls einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für förderberechtigte Personen. Bei der Basisrente erfolgt die Förderung über den steuerlichen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen; sie ist Teil der Basisversorgung und grundsätzlich auf eine lebenslange Rente ausgerichtet.
Damit es im Alter noch finanziell gut geht ist eine private Vorsorge - vielleicht mit Riester oder Rürup Rente - von Nutzen
Foto: Markus Lenk
Riester: Zulagen für förderberechtigte Personen
Zum unmittelbar berechtigten Personenkreis zählen unter anderem Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sowie Beamtinnen und Beamte. Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Ehepartner mittelbar förderberechtigt sein. Förderfähig sind zertifizierte Vertragsformen; die Zertifizierung bewertet nicht die Rendite. Die künftige Leistung, Kosten und Vertragsbedingungen unterscheiden sich nach Anbieter und Produkt. Bei bestehenden Verträgen sind die persönlichen Fördervoraussetzungen und der aktuelle Vertragsstand maßgeblich.
Basisrente: steuerlicher Abzug und Rentenbindung
Die Basisrente ist nicht an denselben Zulagenberechtigtenkreis gebunden wie Riester. Beiträge können im gesetzlichen Rahmen als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden; eine unmittelbare Zulage gibt es nicht. Die Leistung kommt als lebenslange Rente. Verfügbarkeit, Kapitalwahl, Kündigung und Vererbbarkeit sind stärker begrenzt. Die steuerliche Wirkung hängt vom persönlichen Einkommen und den weiteren Vorsorgeaufwendungen ab; auch die spätere Besteuerung gehört in den Vergleich.
Gesetz verkündet, Produktregeln ab 2027
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist teilweise in Kraft. Die Regelungen für die neuen geförderten Produktkategorien und deren Förderung treten überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft; weitere Bestimmungen folgen 2028. Neue geförderte Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden; ein Wechsel in die neue Förderung ist optional. Am 23. Oktober 2026 waren die neuen Produkt- und Förderregeln somit beschlossen und verkündet, aber noch nicht anwendbar.
Für die eigene Situation zählen Förderberechtigung, Einkommens- und Familiensituation, Steuerwirkung, Kosten, Flexibilität und gewünschte Auszahlungsform. Das BMAS fasst die beschlossenen Neuerungen ab 2027 und den Bestandsschutz zusammen. Vertiefen Sie die Basisrente und vergleichen Sie die Förderung mit Ihrer geplanten Rentenlücke.
Bestehenden Vertrag und neue Produktwelt getrennt betrachten
Bei einem bestehenden Riester-Vertrag sind die vereinbarten Leistungen, die bisherigen Kosten, der aktuelle Vertragswert und mögliche Förderansprüche maßgeblich. Ein Wechsel sollte diese Werte gegen die Konditionen eines konkreten neuen Angebots stellen; die Reform allein sagt noch nicht, welches Produkt für einen einzelnen Haushalt besser ist. Für neue Verträge ab 2027 können sich Auswahl und Förderung ändern. Achten Sie bei späteren Vergleichen darauf, ob Informationen das alte Riester-Recht oder bereits die neuen gesetzlichen Regeln beschreiben.