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Altersvorsorge: die drei Säulen

Drei Bereiche, unterschiedliche Aufgaben

Das bekannte Drei-Säulen-Modell ordnet die Altersvorsorge in gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Die Bedeutung der einzelnen Einkommensquellen richtet sich nach dem persönlichen Lebenslauf. Eine vollständige Bestandsaufnahme berücksichtigt zusätzlich Pensionen, berufsständische Versorgung und vorhandenes Vermögen.

Altersvorsorge Die Früchte eines Arbeitslebens genießen - mit einer guten Altersvorsorge kommt man dem Ziel näher. Foto: Dago Wiedamann

1. Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente beruht auf Versicherungszeiten und erworbenen Entgeltpunkten. Auch Kindererziehung, Pflege und bestimmte weitere Zeiten können für den Versicherungsverlauf zählen. Die jährliche Renteninformation gibt einen persönlichen Überblick und eine Hochrechnung nach geltenden Annahmen. Sie sollten den Versicherungsverlauf und die ausgewiesenen Bruttowerte in den Blick nehmen; Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beeinflussen das verfügbare Alterseinkommen.

2. Betriebliche Altersversorgung

Eine Betriebsrente kann durch den Arbeitgeber finanziert, durch Entgeltumwandlung aufgebaut oder aus beiden Quellen gespeist werden. Bei Entgeltumwandlung gelten Regeln zum Arbeitgeberzuschuss, wenn Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Der konkrete Wert des Angebots ergibt sich aus Zuschuss, Kosten, Anlage- und Leistungsform, Portabilität beim Wechsel sowie steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen im Alter.

3. Private Vorsorge und Vermögen

Zur dritten Säule zählen geförderte Verträge wie Riester oder Basisrente, private Renten- und Lebensversicherungen sowie eigenständiges Sparen und Investieren. Versicherungen können eine vereinbarte Rentenleistung absichern; Fonds und Wertpapiere bilden Vermögen mit schwankendem Marktwert und eigener Auszahlungsentscheidung. Kosten und Bindungsdauer wirken langfristig auf das Ergebnis. Beim Produktvergleich gehören Vertragsbedingungen, Flexibilität und Risiko ebenso dazu wie mögliche Steuerförderung.

Für die persönliche Planung zählen die Höhe der gesetzlichen Rente, eine mögliche Betriebsrente und der zusätzliche Bedarf aus der Rentenlückenrechnung. Private Formen sind die Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung und Basisrente; Riester und Rürup setzen unterschiedliche Förderwege um.

Zusammenspiel statt pauschaler Rangfolge

Die Gewichtung der Säulen richtet sich nach Beschäftigung, vorhandenen Ansprüchen und finanziellen Zielen. Beschäftigte mit einem Arbeitgeberzuschuss können andere Vorteile vorfinden als Selbstständige ohne Pflichtversicherung; Eltern können Zulagen anders gewichten als Personen ohne Kinder. Auch vorhandene Ansprüche aus früheren Beschäftigungen bleiben Teil des Bildes. Vergleichen Sie daher konkrete Leistungen zum gleichen Rentenbeginn und auf derselben Brutto- oder Nettobasis. Die individuelle Leistungshöhe ergibt sich aus den konkreten Ansprüchen und Vertragsbedingungen.

Für den zeitlichen Vergleich eignen sich gemeinsame Stichtage: Welche Leistung wird voraussichtlich zum geplanten Rentenbeginn gezahlt, wie verändert sich der Betrag bei einem früheren oder späteren Start und welche Abzüge sind zu berücksichtigen? Dadurch werden Unterschiede zwischen laufenden Renten, befristeten Auszahlungsplänen und frei verfügbarem Kapital nachvollziehbar.